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Golden Service Card

Die Golden Service Card ist Ihr perfekter Ratgeber in allen Lebenslagen.

Sie vereint die Leistungen von

  • Rechtsanwälten
  • Notaren
  • Steuerberatern
  • Vermögensberatern
  • gerichtlich beeidigten Sachverständigen

Unsere Leistungen für Sie

  • Direkte Zusammenarbeit mit ausgesuchten Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Vermögensberatern, Banken und gerichtlich beeideten Sachverständigen für Versicherungswesen und Bräuche, Sachverständige
    für Immobilienverwaltung, Finanz- und Rechnungswesen, Buchprüfung und steuerliche Angelegenheiten.
  • Telefonische Erstauskunft in den Geschäftszeiten bei Rechts- Steuer-, Versicherungs- oder Immobilienfragen, Notaren und Vermögensberatern.
  • Hilfestellung beim Kauf und Verkauf von Wohnungen, Eigenheimen, Hausbauten und Grundstücken durch zertifizierte Immobilienmakler sowie professionelle Unterstützung bei Finanzierung.
  • Überprüfung der Versicherungen auf Über-, Doppel- und Unterversicherung.
  • Lückenlose Betreuung während des ganzen Jahres laut Geschäftszeiten gemäß unseren Bedingungen.
  • Komplette Erstberatung weit über den offiziell festgelegten, kostenlosen Zeitraum bei Rechts-, Versicherungs-, Steuer-, Kredit- oder Immobilienangelegenheiten.
  • Ermäßigte Tarife und sonstige Begünstigungen bei Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Immobilienmakler, Finanzierungen oder in Versicherungsangelegenheiten.
  • Versicherungsgutachten eines beeideten gerichtlichen Sachverständigen bei ungerechtfertiger Schadenablehnung.
  • Durchsicht und Überprüfung bestehender Kredite bezüglich Klauseln und Sondervereinbarungen.
  • Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag sind sämtliche zuvor genannten Leistungen abgedeckt und werden mit den Partnern der Golden Service Card verrechnet.

Beispiele

  • Ein Kunde wird in einem Kaufhaus zu Unrecht des Diebstahls bezichtigt. Da er sich nicht zu helfen weiß, wendet er sich an die Golden Service Card. Der Kunde wird sofort von einem Rechtsanwalt angerufen, der ihm die nötigen Anweisungen gibt.
  • Eine Familie sucht eine Wohnung. Sie wandte sich an die Golden Service Card, die es schafft, innerhalb von 3 Tagen in Zusammenarbeit mit mehreren Immobilienmaklern ein passendes Zuhause zu finden. Finanzierung, Vertrag und sämtliche andere Formalitäten werden durch die Golden Service Card abgewickelt. Durch die Sondervereinbarungen mit den Golden Service Card Partnern konnten nicht nur Zeit, sondern auch ca. Euro 2.400,– gespart werden.
  • Ein Kunde überbrachte uns seine Kreditunterlagen zur Überprüfung. Da sich seine Bonität in den letzten Jahren wegen eines Jobwechsels verbessert hat, gelang es uns, die Rate von Euro 300,– auf Euro 250,– pro Monat zu senken.
  • Ein Kunde der Golden Service Card kauft sich ein neues Auto. Da die Reifen nicht der Norm entsprechen, müssen sie noch nachträglich typisiert werden. Bevor der Kunde dazu kommt, passiert ein Unfall. Aufgrund der fehlenden Typisierung lehnte die Versicherung eine Deckung aus der Kaskoversicherung ab. Durch die Intervention unseres Sachverständigen konnte auch dieser Fall positiv geklärt werden und der Kunde bekam ca. Euro 9.000,– zugesprochen.
  • Ein Kunde brachte uns seine Polizze zur Durchsicht. Es konnten Über- und Doppelversicherungen festgestellt werden. Aufgrund unseres Optimierungsvorschlages bezüglich Deckung und Höhe der Prämie konnte eine Ersparnis von Euro 324,– pro Jahr erreicht werden.
  • Ein Kunde bekommt eine Vorschreibung vom Finanzamt in Höhe von Euro 900,–. Er wendet sich an die Golden Service Card, die einen Rückruf vom Steuerberater veranlasst. Der Irrtum kann dank unseres Sachverständigen positiv geklärt werden.
Kontakt

Wir sind für Sie gerne telefonisch unter 03614 5007 oder per Mail unter office@goldenservicecard.at

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER GOLDEN SERVICE CARD 2010

Artikel 1: Wer ist Anspruchsnehmer der Golden Service Card?
Anspruchsnehmer der Golden Service Card sind Personen , die einen Vertrag mit der Golden Service Card abschließen, einschließlich die im selben Haushalt lebenden Personen.

Artikel 2: Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
Als Anspruchsnehmer stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft bei der Golden Service Card.

Artikel 3: Welche Leistungen erbringt die Golden Service Card?
1.) Basispaket:
Im Rahmen der Golden Service Card werden folgende Leistungen vermittelt:
Kostenlose Erstberatung bei Rechts-, Versicherungs-, Finanz-, Steuer-, Notar-, Sachverständigen- und Immobilienangelegenheiten. Kostenlose telefonische Erstauskunft in den Geschäftszeiten bei Rechts-, Versicherungs-, Finanz-, Steuer-, Notar-, Sachverständigen- und Immobilienangelegenheiten.
Ermäßigte Tarife und sonstige Begünstigungen bei Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Immobilienberater, Vermögensberater (Finanzcoach), Sachverständige, in Versicherungsangelegenheiten oder bei Versicherungsgutachten eines Sachverständigen für Versicherungswesen.Überprüfung der Versicherungen auf Über-, Doppel- und Unterversicherung, soferne der Kunde noch nicht bereits bei einem qualifizierten Kooperationspartner der Golden Service Card versichert ist. Hilfestellung bei Kauf und Verkauf von Wohnungen, Eigenheimen und Grundstücken durch zertifizierte Immobilienmakler sowie professionelle Unterstützung bei Finanzierung. Direkte Zusammenarbeit mit ausgesuchten Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Banken, Übersetzern, Vermögensberatern, Immobilienmakler, Sachverständige und gerichtlich beeidete Sachverständige.
Die Leistungen gemäß Artikel 3 können 3x pro Monat und maximal 10x im Jahr in Anspruch genommen werden.

Artikel 4: Beginn der Leistung und Wartezeit
Die beantragte Leistung der Golden Service Card beginnt jeweils an einem 1. jedes Monats laut eingetragenem Beginn mit einer Wartezeit von einem Monat.

Artikel 5: Was geschieht, wenn Sie die Prämie nicht rechtzeitig bezahlen?
Wenn Sie die Prämie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Dokumentes (Polizze, Urkunde oder Erlagschein) und nach Aufforderung zur Prämienzahlung begleichen, sind wir leistungsfrei, es sei denn, dass Sie an der rechtzeitigen Zahlung ohne Verschulden verhindert waren. Weiters ist die GSC berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt als Rücktritt, wenn wir die erste oder eine einmalige Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an, gerichtlich geltend machen.

Artikel 6: Vertragsdauer
Dieser Vertrag wird auf 3 Jahre abgeschlossen. Die Mitgliedschaft kann von jedem Vertragspartner laut Konsumentenschutzgesetz zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zur Hauptfälligkeit mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden.

Artikel 7: Rechtsverhältnis nach dem Leistungsfall?
Nach Eintritt einer Leistung hat die Golden Service Card die Möglichkeit den Vertrag innerhalb eines Monates nach Leistungserbringung zu kündigen.
Artikel 8: Was ist bei Verlust der Golden Service Card zu tun?
Bei Verlust Ihrer Karte rufen Sie bitte die Servicenummer unter 0650/ 22 22 000 an.
Es wird ihnen maximal einmal pro Jahr eine Ersatzkarte ausgestellt.

Artikel 9: Datenschutz
Der Vertragspartner ist einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt von der Golden Service Card verarbeitet und nur in Erfüllung der vertraglichen Pflichten an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 10: Geschäftszeiten
Die Geschäftszeiten der Golden Service Card sind von Montag bis Freiteg von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Artikel 11: Haftung und Leistung
Da die Golden Service Card nur Vermittler ist, übernimmt Sie keine Haftung für nicht zeitgerechte oder unrichtige Auskünfte der Vertragspartner. Weiters hat eine mißbräuchliche Verwendung der Golden Service Card einen Einzug der Karte zufolge und die angefallenen Leistungen gegenüber den Vertragspartner werden
verrechnet.
Die Leistungen der Golden Service Card können nur durch einen Anruf über die Servicenummer der Golden Service Card in Anspruch genommen werden. Alle Anrufe werden registriert um eine mißbräuchliche Verwendung zu vermeiden.

Artikel 12: Prämienanpassungsklausel
Die Prämie unterliegt einer vertraglich vereinbarten dreijährigen Anpassung um 4% und tritt zur Hauptfälligkeit ein.

Artikel 13: Subsidiarität
Die Leistung der Golden Service Card ist subsidiär. Sie wird daher nur erbracht,
soweit nicht von sonstigen Dritten Ersatz erlangt werden kann.

Rottenmann, 22.03.2010

GoldenServiceCard ist eine Firma von FairWay Versicherungsmakler GmbH & Co KG